In dubio pro reo – Q1 Rechtskundekurs besucht das Amtsgericht Blomberg

Endlich konnten die elf RechtskundeschülerInnen des Q1-Grundkurses von Frau Naal-Glaßer die halbtrockene rechtswissenschaftliche Theorie einmal in lebendiger Praxis erleben. Die Exkursion zum Amtsgericht Blomberg ermöglichte den Schülerinnen und Schülern einen spannenden Einblick in ein laufenden Strafrechtsverfahren am fußläufig vom HVG zu erreichenden Amtsgericht in Blomberg.

Zunächst wurden vor dem Betreten des Gerichtsgebäudes alle einzeln durch Körperscanner geschickt und wurden die Taschen durchleuchtet, was bei einigen Personen zu lautem Piepen der Überwachungsgeräte und der Notwendigkeit des Entledigens von Gürteln und anderen Kleidungsstücken führte. Auch musste in einem Fall eine Schere als mögliche „Waffe“ beim Wachtmeister abgegeben werden. Nachdem auch die Versicherung erfolgte, dass sich in den mitgebrachten Wasserflaschen kein Sprengstoff befand, waren nun alle wohlbehalten im Gebäude und vor den „Kammern“ angelangt.

Leises Flüstern und…. (lest weiter, es wird spannend!)
verstohlene Blicke, extrovertierte Anwälte mit über den Arm geworfenen Roben in schwarz, Zeugen mit Aktenkoffern oder Jutetaschen in der Hand, Angeklagte und Verurteilte mit weinenden oder lachenden Augen, verängstigt oder siegesgewiss, Staatsanwälte mit Pokerface, der zuständige Richter mit human-freundlichem Gestus, die Besichtigung der „Wartezelle“ für die Angeklagten mit Klo, Metallbank und ausbruchsicheren Fenstern…alles sehr spannend zu beobachten und zu erleben für die RechtskundlerInnen, die im Wartebereich vor dem Verhandlungssaal nervös ihre Brote futterten und ihre Getränke tranken, später während der Verhandlung den Schilderungen der Verhörten über den Tathergang und dem Urteil des Richters lauschten.

Inhaltlich wurde Anklage erhoben wegen eines (vermeintlich) raffinierten Diebstahls von Produktionskleinteilen nach § 242 StGB über einen längeren Zeitraum, das am Ende aber wegen Geringfügigkeit (Streitwert 126 Euro) eingestellt wurde, da auch die Beweislage nach den Zeugenaussagen dürftig erschien.

In dubio pro reo eben, also, im Zweifel für den Angeklagten.

Dann waren alle noch alleine mit dem sehr sympathischen Richter im Saal und konnten Fragen stellen und dessen persönliche Meinung über den Fall hören. Es wies auch darauf hin, was alle Schülerinnen und Schüler bestätigten, nämlich, dass, trotz der zu erwartenden Rolle der künstlichen Intelligenz im Justizsystem, menschliche  Richter weiterhin eine unersetzliche Funktion bei der Entscheidungsfindung spielen werden.

Selbstdenken lohnt sich und bleibt essentiell.

Der Q1 Kurs und Frau Naal-Glaßer