Schulkonferenz

„Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule,“ schreibt das Schulministerium. Dies geschieht durch gewählte Vertreter*innen vor allem in den Mitwirkungsgremien der Schule.

Das sind die Klassensprecher*innen und Klassenpflegschaften, die Klassenkonferenzen und die Fachkonferenzen, der Schülerrat und die SV sowie die Schulpflegschaft der Eltern und vor allem die Schulkonferenz.

Schulkonferenz

Das wichtigste Gremium, das sogenannte Schulparlament, ist die Schulkonferenz. Sie ist paritätisch besetzt. Das heißt, sie besteht zu gleichen Teilen aus gewählten Lehrkräften, Elternvertretern und Schülervertretern. Den Vorsitz führt der Schulleiter, der nur bei Stimmengleichheit mit der dann entscheidenden Stimme abstimmt. In der HVG-Schulkonferenz beraten sechs Lehrervertreter, sechs Elternvertreter und sechs Schülervertreter.

Nach dem NRW-Schulgesetz (§ 65) entscheidet die Schulkonferenz  im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in folgenden Angelegenheiten:

  1. Schulprogramm (§ 3, Abs. 2),
  2. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (§ 3, Abs. 3),
  3. Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern (§ 4 Abs. 3, § 5, § 9 Abs. 3),
  4. Festlegung der beweglichen Ferientage (§ 7 Abs. 2),
  5. Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage (§ 8 Abs. 1),
  6. Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote (§ 9 Abs. 2) sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts,
  7. Organisation der Schuleingangsphase (§ 11 Abs. 2 und 3),
  8. Vorschlag zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts (§ 20 Abs. 7 und 8),
  9. Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen (§ 29 Abs. 2),
  10. Einführung von Lernmitteln (§ 30 Abs. 3) und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind (§ 96),
  11. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
  12. Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen (§ 42 Abs. 5),
  13. Information und Beratung (§ 44),
  14. Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen (§ 45 Abs. 4),
  15. Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen (jetzt: Arbeitsverhalten und Sozialverhalten)(§ 49 Abs. 2),
  16. Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen (§ 55) und Sponsoring (§ 99 Abs. 1),
  17. Schulhaushalt (§ 59 Abs. 9),
  18. Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 61 Abs. 1 und 2),
  19. ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften (§ 63 Abs. 6 und § 64 Abs. 5),
  20. Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson (§ 70 Abs. 5), Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses (§ 67 Abs. 1 und 2),
  21. besondere Formen der Mitwirkung (§ 75),
  22. Mitwirkung beim Schulträger (§ 76),
  23. Erlass einer Schulordnung
  24. Ausnahmen vom Alkoholverbot (§ 54 Abs. 5),
  25. Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen (§ 70 Abs. 1),
  26. Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung (§ 42 Abs. 8).

Zusammensetzung der Schulkonferenz im Schuljahr 2023/2024

Lehrer und Lehrerinnen:
Herr Hanke, SL (Vorsitz)

Frau Charter, Herr C. Dux, Herr M. Dux, Herr Müller, Herr Volz, Frau Leschnewski

Eltern:
Herr Atas, Frau Ridder, Herr Grabrowski, Frau van Eupen, Frau Scharf, Herr Henkel

Schüler und Schülerinnen:
Finn Tölke, Elena Lauff, Mathea Helpup, Aaron Ridder, Quiana Rose, Perun Simovic