Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wir freuen uns, dass die Schule nun wieder beginnt. Das Kollegium des HVG hat bereits letzte Woche mit der Vorbereitung des Schuljahres begonnen- wir alle hoffen auf ein möglichst stabiles Schuljahr ohne Distanz- oder Wechselunterricht, Schulschließungen, Quarantäne usw.! Wir wünschen allen einen guten Start in ein gesundes, sicheres und erfolgreiches Schuljahr.
Die bekannten Regeln zum Infektionsschutz gelten weiter. In den Gebäuden (nicht draußen) gilt uneingeschränkt die Maskenpflicht (mindestens „OP“-Maske). Darüber hinaus gilt die Verpflichtung, zweimal wöchentlich an den schulischen Selbsttests (Termine im IServ Kalender für die Oberstufe, montags und mittwochs 1. Stunde für die Jgst. 5-9) teilzunehmen. Ausnahme: Geimpfte und genesene Schüler*innen und Schüler*innen, die einen Test einer Teststelle (max. 48 Stunden zurückliegend) vorlegen. Der Nachweis über die Impfung / Genesung ist bei der Klassenleitung / Tutor*in vorzulegen und wird dort registriert. Die zum Testen verpflichteten Schüler*innen müssen bitte sicherstellen, dass sie zweimal wöchentlich testen- auch wenn sie an dem Testtermin abwesend sind. In diesem Fall ist man verpflichtet, sich umgehend in der Verwaltung des HVG zu melden, um sich nachzutesten- oder es wird ein Test einer Teststelle vorgelegt.
Auch für die Teilnahme an Elternabenden, Beratungsgesprächen u.ä. Terminen gilt die 3-G-Regel. (Getestet (max. 48 Stunden zurückliegend), vollständig geimpft oder unter 6 Monaten genesen).
Vielen Dank für Ihr/ euer Verständnis.