Wir verweisen die folgende Regelung des Schulministeriums:
„Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Schülerinnen und Schülern Hitzefrei gegeben wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 Grad Celsius, darf Hitzefrei nicht erteilt werden.“ […]
Wir haben die aktuellen Temperaturen vor Ort und die Vorhersagen im Blick und entscheiden auf dieser Grundlage. Weitere Informationen erfolgen dann ggf. über IServ und auf der Homepage.