Fachrichtung Elektrotechnik
Ein Industriemeister/in der Fachrichtung Elektrotechnik übernimmt auf mittlerer Funktionsebene Entscheidungs-, Überwachungs- und Beratungsfunktionen in den Bereichen Produktion, Organisation und Mitarbeiterführung.
Zu den Aufgaben gehören außerdem das Einarbeiten, Anleiten, Ausbilden und Führen von Mitarbeitern/arbeiterinnen. Sie wirken im Bereich Personaldispositanz und –planung und fördern die berufliche Qualifikation von Mitarbeitern/arbeiterinnen. Sie sind in ihrem Verantwortungsbereich auch verantwortlich für die Durchsetzung von Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen sowie für die Einhaltung der entsprechenden Auflagen.
Vorwiegend arbeiten sie in der Elektroindustrie, z.B. in der Elektrizitätserzeugung, -übertragung und –verteilung, in Produktionsanlagen der Halbleitertechnologie, in der Fertigung elektrischer Bauelemente, physikalisch-wissenschaftlicher und medizintechnischer Geräte oder im Bereich der Daten- und Computertechnik.
Bei der Ausbildung zum Industriemeister/zur Industriemeisterin – Elektrotechnik handelt es sich um eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Es ist eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Eletrotechnik – eine mehrjährige Berufspraxis vorausgesetzt – zugeordnet werden kann.
Die Fortbildung wird im Bereich von Industrie und Handel angeboten. Die Vorbereitungskurse auf die Industriemeisterprüfung der Fachrichtung Elektrotechnik werden als Vollzeit-, Teilzeit und auch als Fernunterrichtslehrgänge angeboten. Vollzeitlehrgänge, die häufig in Form von mehrtägigen Unterrichtsblöcken durchgeführt werden, dauern meist 6 Monate bis 1 Jahr, manchmal auch bis zu 2 ½ Jahren.
Ein bestimmter allgemein bildener Schulabschluss ist für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung nicht vorgeschrieben.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung sind:
– Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Elektrotechnik zugeordnet werden kann und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens 2 Jahren oder
– eine mit Erfolg abgeschlossense Ausbildung in einem anderen gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens 3 Jahren oder
– falls keine abgeschlossense Ausbildung vorliegt, muss eine mindestens sechsjährige einschlägige Tätigkeit nachgewiesen werden .
Nach ihrer Ausbildung können Industriemeister/innen der Fachrichtung Elektrotechnik verantwortliche Fachaufgaben und je nach Betriebsgröße unterschiedliche Führungsaufgaben in industriellen Produktionsbetrieben übernehmen.
Sie arbeiten abhängig vom Schwerpunkt ihrer Ausbildung überwiegend in der elektrotechnischen Industrie oder in der Elektrizitätserzeugung und -verteilung , wo sie als Betriebsmeister/in, Arbeitsvorbereiter/in oder Abteilungleiter/in, beispielsweise für die Qualitätskontrolle, zuständig sind.
Auch als Ausbilder/innern können sie arbeiten. Dabei können sie brutto 2500 bis 4000 € verdienen.