Starfoto auf der privaten Homepage kann teuer werden.

In seiner Freizeit bastelt Mario K. private Webseiten. Als der 17jährige ein paar scheinbar kostenlose Star-Fotos aus dem Netz zum Aufpeppen der Seite verwendet, ahnt er noch nicht, dass er bald Post bekommen wird. Weil er urheberechtlich geschütztes Material verwendet habe, schickt ihm eine Hamburger Anwaltskanzelei eine Abmahnung: Bei einem Streitwert von knapp 50.000 Euro soll Mario nun 6.000 Euro Abmahngebühren zahlen. Die ganze Geschichte gibt’s im heise newsticker.

Wer interessiert sich denn schon für meine Website, mag sich mancher Webmaster denken, aber es ist ein großer Trugschluss zu glauben, dass Fotos im Netz nicht entdeckt werden können. Viele Bilder und Grafiken unterliegen dem Urheberrecht. Und wer mit Bildern und Grafiken sein Geld verdient, scheut auch manche Mühen nicht…