Die Befreiung des Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee im letzten Jahr des Zweiten Weltkriegs jährte sich am 27. Januar 2014 zum 69. Mal. Seit 1996 ist dieses Datum ein gesetzlich verankerter Gedenktag in Deutschland, an dem wir uns erinnern, dass Personen aus Deutschland unermessliches Leid über das jüdische Volk und unzählige weitere Menschen gebracht haben.
Auch in diesem Jahr haben Schüler aus den Geschichtskursen der Oberstufen vom HVG Blomberg an der Gedenkfeier der Stadt Blomberg auf dem Jüdischen Friedhof teilgenommen, um so einen Teil beizutragen, damit die Namen und das Schicksal der Opfer bewahrt werden. Dafür hatten die Mitglieder des Geschichts-LKs von Frau Brandt von Lindau eine Ansprache vorbereitet, die sowohl die Aktualität des Verbrechens und Lehren für die heutige Zeit darlegte als auch die Notwendigkeit des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erläuterte.
Die Schüler verlasen unter anderem die Inschrift der Steintafel im Eingangsbereich der Holocaust-Gedenkstätte „Jad Waschem“ in Jerusalem: „Menschensohn, schweige nicht, vergiss sie nicht, die Taten der Tyrannei, weine über die Katastrophe, die über ein Volk hereingebrochen ist, erzähle sie unter deinen Kindern weiter und diese unter ihren Kindern von Generation zu Generation, dass Horden eingefallen sind, die Großen im Geist und die Unerschrockenen im Herzen, wie sie in den Tod gingen mit einem Heiligenschein der Ewigkeit.“
Die emotionale Ansprache der Schüler wurde durch die Einbindung von Zitaten der Überlebenden der Vernichtungslager, ihrer Nachkommen oder schuldbewussten Deutschen ergänzt. Zum Beispiel wurden Worte von Alfred Silberstein vorgetragen, einem Gefangenen in Auschwitz, der die lange Nachwirkung der verstörenden Erlebnisse zum Ausdruck bringt: „ Es dauerte mindestens sechs Monate nach meiner Befreiung, dass ich sagen konnte: „Ja, ich bin frei.“ Ich trug andere Kleidung, mein Haar war wieder gewachsen, ich hatte keinen Hunger mehr, aber ich traute niemandem.“ Eine guter Ergänzung dazu bildeten weitere Überlebende wie Lothar Kreyssik, ein verfolgtes Mitglied der Bekennenden Kirche und Widerständler gegen die Euthanasiemorde: „Nun ist aber (…) diese Möglichkeit der unmittelbaren Widergutmachung dadurch begrenzt, dass hohe Güter wie Leben und Freiheit unersetzlich, andere wie Ehre, Gesundheit nur unvollkommen wieder herstellbar sind, dass sogar genau besehen, eine Wiederherstellung des vor der Verletzung bestehenden Zustandes nirgend voll möglich ist.“
Die Erinnerung innerhalb der deutschen Gesellschaft und das internationale Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus sind unbedingt notwendig. Auf diese Weise wird nicht nur der Name der Opfer bewahrt, sondern auch durch diese Form der Sensibilisierung die Gefahr für Menschrechtsverletzungen und Genozide weltweit reduziert.
(Marcel Schlepper)
In den Nürnberger Prozessen wurden nur führende Personen unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschheit und Kriegsverbrecher verurteilt. Eine wirkliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen und ihrer Ermöglichung begann in Westdeutschland erst um 1960. Seit 1945 hat die Holocaustleugnung eine dauerhafte und internationale Tradition.