Neuorganisation des Förderunterrichts am HVG

Zum Schuljahr 2019/20 gibt es Neuerungen, die Verbesserungen beim Förderunterricht betreffen. Dieser wird im 2. Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 5 starten und bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 angeboten. Dabei wird im Bedarfsfall auf der Halbjahres- bzw. auf der Zeugniskonferenz von den Hauptfachlehrkräften über eine Teilnahme am Förderunterricht in einem der Hauptfächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Französisch oder Latein beraten und entschieden.

Die Teilnahme umfasst ein Halbjahr und ist in der Regel verpflichtend. Nach Absprache mit der / dem zuständigen Lehrer/in ist die Befreiung vom Förderunterricht bei Teilnahme an einer anderen Maßnahme der Förderung (Lernpate, private Nachhilfe, Nachhilfeinstitut o.Ä.) möglich.

Der Förderunterricht ist kein Klassenarbeitstraining, sondern übt, wiederholt und vertieft grundlegende Kompetenzen, um nacchaltig für Erfolg zu sorgen. Natürlich ist im Hinblick auf anstehende Arbeiten auch die Klärung individueller Schwierigkeiten möglich.

Alle Informationen sind nachzulesen im Förderkonzept.

Verteilung der Förderstunden

5.1

keine Förderung

5.2

RS

M

E

6.1 + 6.2

RS + Grammatik

RS + Grammatik

M

E

7.1

M

E

7.2

M

E

F

L

8.1 + 8.2

M

E

F

L

9.1 + 9.2

M

E

F

L

10.1 + 10.2

M