Lockerung der Maskenpflicht am festen Sitzplatz für Schülerinnen und Schüler ab 02.11.21

Ab dem 02.11.21 wird die Maskenpflicht im Unterricht in NRW gelockert: Am festen Sitzplatz besteht diese dann während des Unterrichts nicht mehr. Selbstverständlich ist ein freiwilliges Tragen der Maske sowohl für Schüler/innen als auch für Lehrer/innen weiterhin möglich. Aus einer Mail des Schulministeriums geht klar hervor, dass in bestimmten Situationen (z.B. Wechsel der Sitzplätze für Gruppenarbeit – dann auch während der GA – , Gruppenarbeit in Arbeitsecken in Fluren, Verlassen des Sitzplatzes für Experimente, Vorträge u.ä.) und im Gebäude die Masken weiter getragen werden müssen, besonders auch um unnötige Quarantänesituationen zu vermeiden. Wir bitten in diesem Zusammenhang um strikte Befolgung der Vorgaben und wünschen der gesamten Schulgemeinschaft einen coronafreien Herbst!

Infektionsgeschehen am HVG: Ein bestätigter Schnelltest (Stand 29.10.21)