Corona

Auslaufen der Corona-Verordnungen zum 31.01.23

Aufgrund der Mitteilung des Schulministeriums zu den zum 31.01.23 auslaufenden Corona-Verordnungen gelten folgende Regelungen :

  • Wer krank ist, soll nicht die Schule besuchen! Dies gilt insbesondere bei ansteckenden Krankheiten.
  • Positiv auf Corona getestete Personen, die (ohne Symptome) nicht krank zuhause bleiben, tragen bitte für fünf Tage nach ihrem Test (möglichst FFP-2) Maske in der Schule  und informieren die Schule über die Infektion.
  • Die Hygiene-Regelungen, besonders auch zum regelmäßigen Lüften (hierfür werden die in allen Räumen vorhandenen CO2-Ampeln genutzt), bleiben bestehen.
  • Die restlichen Tests werden in nächster Zeit verteilt, bitte bei Verdacht nutzen.
  • Hier ein Brief der Ministerin an Eltern mit diesbezüglichen Informationen.