U-18-Wahl im HVG

„Wählen darf man bei der Landtagswahl am 13. Mai leider erst ab 18 und nur mit deutschem Pass. Autofahren soll man künftig schon ab 16 dürfen. Das ist nach Meinung der Politiker wohl einfacher und ungefährlicher als bei einer Wahl seine Stimme abzugeben. Daran können wir auf die Schnelle nichts ändern. Wir finden aber, dass Jugendliche trotzdem wählen sollen. Unsere Lösung heißt U18“, schreibt der Landesjugendring. Hier der Wahlaufruf.