- Schulabschluss:
- Mindestens Hauptschulabschluss.
- Berufsausbildung:
- Die Ausbildung erfolgt im Dualen System, das heißt in der Arztpraxis oder Klinik und in der Berufsschule und dauert normalerweise drei Jahre. Je nach Schulleistung und Vorbildung kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Zu Beginn der Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen und bei der Ärztekammer zur Anerkennung eingereicht werden. Während der Ausbildung besuchen die Auszubildenden an zwei Tagen in der Woche jeweils für 6 Unterrichtsstunden die Schule.
- Inhalt der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Kenntnisse über das Gesundheitswesen und die ärztlich Praxis
- Arbeitsschutz und Umweltschutz
- Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene
- Anwendung und Pflege medizinischer Geräte und Instrumente
- Betreuen von Patienten
- Hilfeleistung bei Notfällen
- Durchführen von Laborarbeiten
- Fachkundeunterricht in der Schule
- Umgehen mit Arzneimitteln und Impfstoffen
- Organisieren der Praxisabläufe einschließlich Textverarbeitung
- Durchführen von Verwaltungsarbeiten
- Anwendung von medizinischen Fachausdrücken und Grundkenntnisse über Krankheiten
- Die Unterrichtsfächer in der Berufsschule sind:
- Medizin
- Medizinische Technologie
- Abrechnung mit EDV
- Wirtschaftslehre
- Bürowirtschaft
- Deutsch
- Politik
- Sport
- Nach 2 Jahren findet eine Zwischenprüfung statt und nach 3 Jahren die Examensprüfung.
- Beispielhafte Tätigkeiten:
- Nach der Ausbildung zur Arzthelferin gibt es Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung in verschiedenen Fachbereichen:
- in verschiedenen Facharztpraxen
- in Kliniken
- in Gesundheitsämtern
- in Reha-Zentren
- Es gibt verschiedene Tätigkeiten und Spezialisierungen, z. B. im medizinischen Bereich Assistenz bei Untersuchungen und kleineren Operationen oder in der Verwaltung mit Buchführung, Terminmanagement, Erstellen von Rechnungen und Quartalsabrechnungen.
- Rahmenbedingungen und Anforderungen:
- Persönliche Reife im Umgang mit kranken Menschen
- Einfühlungsvermögen
- Teilweise Arbeit am Wochenende (Notdienst)
- Die Arzthelferin unterliegt, wie der Arzt, einer Schweigepflicht.
- Verdienstmöglichkeiten:
- Für Arzthelferinnen gibt es einen bundesweiten Tarifvertrag. Er richtet sich nach den Berufsjahren und der Tätigkeitsgruppe, von denen es 4 verschiedene gibt. Dabei liegt die Verdienstmöglichkeit am Anfang bei ca. 1309 Euro und kann sich je nach Tätigkeitsgruppe bis zum 23. Berufsjahr auf ca. 2220 Euro steigern.
- In der Ausbildung verdienen Auszubildende im 1. Jahr ca. 475 Euro, im 2. Jahr ca. 516 Euro und im 3. Jahr ca. 559 Euro.
- Zukunftsaussichten:
- Die steigende Bedeutung der Berufe im Gesundheitswesen macht den Beruf zu einem Ausbildungsberuf mit gesicherten Zukunftsaussichten. Es bieten sich verschiedene Angebote der Weiterbildung.
2 Gedanken zu „Arzthelferin“
Kommentare sind geschlossen.
Hallo,
bin eben auf diese Seite gestoßen. Ich bin auch Arzthelferin. Meinen Abschluß machte ich
2000. Ich habe meine 3-jährige Ausbildung in einer orthopädischen/chirurgischen Gemein-
schaftspraxis ausgeübt. Danach fand ich auch schnell eine andere Stelle in einer allge-
meinärztlichen & naturheilkundlichen Praxis. Das habe ich 4 Jahre lang gemacht. Dann bin ich nach ich nach Dresden gezogen und auch nur innerhalb von 4 Wochen hatte ich auch in
Dresden eine interessante Stelle gefunden. Ich arbeite jetzt im Krankenhaus.(Notfall-
ambulanz, Sprechstundentätigkeiten und Abrechnungswesen)
Was ich damit sagen will, daß die Zukunftssaussichten wirklich ganz gut stehen!!!
Mir gefällt es, daß es sich gut kombinieren läßt mit medizinischen und kaufmännischen
Aspekten. Einziger Nachteil das Gehalt könnte ein wenig mehr sein…aber wo ist das
nicht so.
Es wurde aber Zeit, das wir endlich eine Berufsumbenennung bekommen haben. Der Begriff
Arzthelferin ist doch schon viel alt. Wir tun doch wirklich viel mehr, als dem Arzt nur
zu helfen. Wir arbeiten eigenverantwortlich, selbstständig und sind durchaus in der Lage
Entscheidungen zu treffen. Ich spreche für alle die auch Arzthelferinnen sind!!!
Ich mußte auch einiges ertragen. Viele sind immer noch der Meinung, daß man wirklich
nichts anderes gelernt hat, außer Chipkarten raus- und reinzustecken.
Vieleicht ließt ja jemand diesen Text und antwortet mir
LG Marleen
Hallo,
ich bin gerade fertig mit der Ausbildung und arbeite in einer chirurgisch/allgemeinen Praxis. Nach bestandener Prüfung, die erst vor 2 Wochen war, werde ich übernommen und das ist auch gut so. Die Arbeit gefällt mir sehr gut und das mit dem Lohn stimmt denn das was wir in der Praxis leisten ist schon fast ärztliche Tätigkeit. Aber was solls zur Zeit muss man froh sein das man überhaupt eine Arbeitsstelle hat, obwohl Arzthelferinnen sehr gefragt sind.
Bye Anna