Der Distanzunterricht am HVG wird gemäß der von den schulischen Gremien vorbereiteten und verabschiedeten Grundsätze und Leitlinien durchgeführt, die auf der Basis regelmäßiger Umfragen unter Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen überprüft und ggf. angepasst werden.
Hier einige zentrale Regelungen:
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- Es besteht ausnahmslose Teilnahmepflicht am Distanzunterricht und dieser fließt voll in die Benotung ein.
- Die Aufgaben werden über IServ (über das Modul „Aufgaben“ -Anleitungen und Hilfen siehe IServ-) zur Verfügung gestellt. Die Schüler*innen bearbeiten diese Aufgaben bitte während der Zeit der Unterrichtsstunden im Stundenplan. Während dieser Zeiten sind die Lehrer*innen an ihren Arbeitsplätzen und stehen zur Beratung und zum Austausch zur Verfügung, sofern sie nicht parallel im Präsenzunterricht eingesetzt sind.
- Schüler*innen erhalten über Iserv regelmäßig und gezielt Rückmeldung zur Bearbeitung der Aufgaben und zum Lernfortschritt, jedoch ist dies -je nach Zahl und Intensität der im Distanzunterricht zu begleitenden Schüler*innen durch eine Lehrkraft- nicht zu jeder einzelnen eingereichten Bearbeitung möglich.