Wegfall der Maskenpflicht im Außenbereich der Schule ab Mo., 21.06.21

Stand 17.06.21, 11.00 Uhr

Das Schulministerium teilt heute mit, dass ab Montag die Maskenpflicht im Außenbereich (Schulgelände und Sportanlagen) wegfällt:

„Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter (…)

Auch alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.“

Aktuelle Info zum Infektionsgeschehen am HVG: Kein Infektionsgeschehen