Kriminalhauptkommissar Birger Hampe von der Kreispolizeibehörde Lippe konnte dem Rechtskunde-Kurs der Jahrgangsstufe 13 von Frau Naal-Glaßer kurz vor dem Abitur noch einmal anschaulich verdeutlichen, wie wichtig Gesetzeskenntnisse sein können. Mit einer Fülle von Alltagsbeispielen konnte er deutlich machen, dass üble Nachrede, Verleumdung, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Stalking, Verletzung des Rechts auf das eigene Bild, auch die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes oder das Ausspähen von Daten Straftatbestände sind.
Nach den Worten Birger Hampes werde das Cybermobbing noch immer unterschätzt, weil sich die Opfer oft nicht an die Öffentlichkeit trauten und erst spät – manchmal zu spät – Hilfe suchten. Manchmal geschehe Cybermobbing auch unbewusst, dennoch oft mit schlimmen Folgen. Immer wieder habe es zu Suizidversuchen geführt. Deshalb sei auch im eigenen Umfeld immer höchste Aufmerksamkeit gefordert.
Straftaten haben nicht selten zivilrechtliche Folgen. Wenn z.B. durch Gewaltanwendung Menschen verletzt werden, Hilfsdienste gerufen werden müssen oder Krankenhausaufenthalte nötig sind, müssen die TäterInnen im Laufe ihres Lebens in der Regel große Summen erstatten.
Den Schülerinnen und Schülern wurde durch die vielen Beispiele aus der Praxis die Bedeutung des Rechtskunde-Unterrichts noch einmal deutlich. Wahrscheinlich sind sie für die Vorbereitung auf das mündliche Abitur dadurch zusätzlich motiviert worden.