Die Nationalsozialistischen Konzentrationslager
Mit der am 28. Februar 1933 erlassenen „Reichstagsbrandverordnung“ schufen sich die Nationalsozialisten eine erste formaljuristische Handhabe zur rücksichtslosen Verfolgung ihrer Gegner. Seit März 1933 wurden von der Sturmabteilung (SA) und der Schutzstaffel (SS) „staatliche Konzentrationslager“ errichtet, in denen Gefangene misshandelt und häufig ermordet wurden. Jeder auch nur potentielle Gegner mußte damit rechnen, in „Schutzhaft“ genommen zu werden, was zum Synonym für staatlichen NS-Terror wurde.